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Kinder- und Jugendschutzkonzept

Kinder- und Jugendschutzkonzept

für den Polizei Sportverein Düsseldorf e.V.

1. Präambel / Selbstverständnis

Der Polizei Sportverein Düsseldorf e.V. übernimmt Verantwortung für das Wohlergehen aller Kinder und Jugendlichen, die an unseren Sportangeboten teilnehmen. Unser Verein soll ein sicherer Ort sein – frei von Gewalt, Missbrauch, Diskriminierung und Grenzverletzungen.

Wir verpflichten uns:

2. Geltungsbereich

Dieses Konzept gilt für:

3. Formen von Gewalt und Grenzverletzungen

3.1 Körperliche Gewalt

3.2 Seelische / psychische Gewalt

3.3 Sexualisierte Gewalt

3.4 Vernachlässigung

4. Präventionsmaßnahmen

4.1 Verhaltenskodex (Pflicht für alle Trainer*innen)

Alle Trainerinnen und Übungsleiterinnen verpflichten sich schriftlich zu:

4.2 Erweitertes Führungszeugnis

4.3 Schulungen & Sensibilisierung

4.4 Schutz durch Strukturen

5. Ansprechpersonen & Zuständigkeiten

Der Verein benennt:

Kontaktdaten werden:

6. Interventionskonzept bei Verdachtsfällen

6.1 Grundprinzipien

6.2 Ablauf bei Verdacht oder Vorfall

Schritt 1: Wahrnehmen & ernst nehmen

Schritt 2: Dokumentation

Schritt 3: Meldung

Schritt 4: Schutzmaßnahmen

7. Maßnahmen bei bestätigten Vorfällen

Entscheidung über vereinsinterne Maßnahmen:

Die Entscheidung über vereinsinterne Konsequenzen, insbesondere über einen möglichen Ausschluss
aus dem Verein, wird durch ein Gremium getroffen.
Dieses Gremium besteht aus mindestens einer Person aus dem Jugendausschuss, dem Jugendwart
oder seinem Stellvertreter und einem Mitglied des Vereins Vorstandes.
Das Gremium prüft den Sachverhalt und entscheidet gemeinsam über die weiteren Maßnahmen.

8. Umgang mit unbegründeten oder falschen Anschuldigungen

Der Verein erkennt an, dass falsche oder unbegründete Anschuldigungen existieren können
und für Betroffene existenzbedrohend sind.

8.1 Grundsätze

8.2 Vorgehen bei unbegründetem Verdacht

8.3 Rehabilitationsmaßnahmen

Wenn sich ein Vorwurf als unbegründet erweist:

8.4 Schutz vor Rufschädigung

9. Kommunikation nach außen

10. Evaluation & Weiterentwicklung

11. Kontakt Beratungsstellen

12. Inkrafttreten

Dieses Kinder- und Jugendschutzkonzept wurde beschlossen am:

26.03.2026
durch den Gesamtvorstand des Polizei-Sport-Verein Düsseldorf e.V.